Mein ursprünglicher Beitrag zum Thema befindet sich hier: Die Sache mit dem 5. Gebot: Wer entscheidet, welches Leben lebenswert ist?
Ein kurzer Nachtrag zu meinem vorhergehenden Beitrag.
Wieder bin ich auf einen weiteren Fall gestoßen, der mich nicht loslässt. In den Niederlanden hat erstmals ein schwer krankes Kind unter zwölf Jahren Sterbehilfe erhalten.
Ganz am Ende des Beitrags fast schon versteckt unter den Leseempfehlungen ein ganz wichtiger Absatz zum Ablschluss des Artikels...."Ob all die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt worden sind, untersucht nun ein Ausschuss. Im Zuge der Überprüfung entscheidet sich, ob gegen die beiden Ärzte nicht doch Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung erhoben wird."














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