Freitag, 18. September 2026

Nachtrag - Die Sache mit dem 5. Gebot: Wer entscheidet, welches Leben lebenswert ist?

 Mein ursprünglicher Beitrag zum Thema befindet sich hier: Die Sache mit dem 5. Gebot: Wer entscheidet, welches Leben lebenswert ist?



Ein kurzer Nachtrag zu meinem vorhergehenden Beitrag.

Wieder bin ich auf einen weiteren Fall gestoßen, der mich nicht loslässt. In den Niederlanden hat erstmals ein schwer krankes Kind unter zwölf Jahren Sterbehilfe erhalten.

Ganz am Ende des Beitrags fast schon versteckt unter den Leseempfehlungen ein ganz wichtiger Absatz zum Ablschluss des Artikels....

"Ob all die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt worden sind, untersucht nun ein Ausschuss. Im Zuge der Überprüfung entscheidet sich, ob gegen die beiden Ärzte nicht doch Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung erhoben wird."

Regeln, Gutachten und Auflagen sollen Sicherheit geben. Doch wenn am Ende erst geprüft werden muss, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden, bleibt eine ernste Frage zurück: Wie schützen wir besonders die verletzlichsten Menschen, wenn die vorgegebenen Grenzen möglicherweise schon ganz am Anfang überschritten wurden?


Und so noch einmal:

In diesem sehr nachdenklichem Sinne,


Eure Lizzy